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Areal Trist
Das Gebiet Trist ist eine unbebaute Bauzone der «Gemischten Zone G3» am Siedlungsrand von Chur, eine Grüne Wiese am Hang, im Umfang von rund 3 Hektaren. Das Gebiet liegt nahe am Autobahnanschluss Chur Süd und nahe am neuen, sich in Entwicklung befindlichen Zentrumsgebiet Chur West. Auf Grund seiner Lage und der vorhandenen Rahmenbedingungen bietet sich das Gebiet für eine gewerbliche Nutzung an. Im Stadtentwicklungskonzept 2050 vom November 2021 wird das Gebiet Trist dem Kleingewerbe zugeordnet. Der Standort lässt aufgrund der Hanglage nur kleinflächige Unternehmen zu und soll deshalb für lokale Kleinbetriebe, kleinere KMU und Handwerksbetriebe zur Verfügung stehen. Das Gebiet unterliegt gemäss dem Generellen Gestaltungsplan der Quartierplanpflicht. Der Quartierplan regelt im Rahmen der Grundordnung die Gestaltung und Erschliessung von Bauzonen mit Folgeplanung oder von weiteren Teilgebieten der Bauzone im Detail (Art. 51 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG)).
Das Quartierplanverfahren wurde 2018 von Amtes her eingeleitet. Als Basis für den Quartierplan wurde mit einem Studienauftrag ein überzeugender städtebaulicher Entwurf entwickelt. Es sollte aufgezeigt werden, wie ein Gewerbepark im Gebiet Trist städtebaulich organisiert werden kann. Dazu gehörten vorderhand Lösungsvorschläge für die Erschliessung, die Umgebungsgestaltung sowie die Konzeption und Setzung von Bauvolumen. Der Studienauftrag mit fünf Teams wurde im Jahr 2021 im Auftrag der Stadt als Planungsträgerin durchgeführt. Aktuell ist der Quartierplan in Erarbeitung.