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AHV-Zweigstelle
Die AHV-Zweigstelle ist ein wichtiges Bindeglied zwischen der Sozialversicherung des Kantons Graubünden und den einzelnen Versicherten. Im vielfältigen Bereich der Sozialversicherungen kann die Zweigstelle den Versicherten die benötigen Auskünfte erteilen, beim Ausfüllen der Formulare behilflich sein (vor allem Ergänzungsleistungen) oder an die zuständigen Fachpersonen verweisen. Eine weitere Aufgabe ist in bestimmten Fällen die Ausrichtung der städtischen Zusatzleistungen für BezügerInnen von kantonalen Ergänzungsleistungen.
Persönliche Beratung von betagten Menschen bieten die Fachpersonen der Pro Senectute an. Für Menschen mit Behinderungen ist die Pro Infirmis die fachliche Beratungsstelle.
Öffnungszeiten
Telefon: | Montag - Freitag | 08.00h-11.45h, 13.30h-17.00h |
Schalter: | Montag - Donnerstag | 09.00h-12.00h, 14.00h-17.00h |
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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Name | Beschreibung |
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