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  • AHV-Zweigstelle

    Die AHV-Zweigstelle ist ein wichtiges Bindeglied zwischen der Sozialversicherung des Kantons Graubünden und den einzelnen Versicherten. Im vielfältigen Bereich der Sozialversicherungen kann die Zweigstelle den Versicherten die benötigen Auskünfte erteilen, beim Ausfüllen der Formulare behilflich sein (vor allem Ergänzungsleistungen) oder an die zuständigen Fachpersonen verweisen. Eine weitere Aufgabe ist in bestimmten Fällen die Ausrichtung der städtischen Zusatzleistungen für BezügerInnen von kantonalen Ergänzungsleistungen.
    Persönliche Beratung von betagten Menschen bieten die Fachpersonen der Pro Senectute an. Für Menschen mit Behinderungen ist die Pro Infirmis die fachliche Beratungsstelle.

     

    Öffnungszeiten

    Telefon: Montag - Freitag 08.00h-11.45h, 13.30h-17.00h
    Schalter: Montag - Donnerstag 09.00h-12.00h, 14.00h-17.00h

     

    Personen

    Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt
    AHV-Zweigstelle
    AHV-Zweigstelle - im Dienste der Versicherten

    Zugehörige Objekte