Kopfzeile

Inhalt

  • Wirtschaftliche Sozialhilfe

    Das Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe im Kanton Graubünden bildet die Grundlage für die Sozialberatung der kommunalen und regionalen Sozialdienste. Die Abteilung Sozialleistungen ist bestrebt, in Zusammenarbeit mit den externen Beratungsstellen durch Beratung, Betreuung, Vermittlung von Dienstleistungen und durch Sachhilfe künftigen Schwierigkeiten vorzubeugen sowie Notlagen und deren Ursachen zu beseitigen oder zu vermindern. Die Sozialhilfe bezweckt Hilfe zur Selbsthilfe und Förderung der Eigenverantwortung. Sie wird solange gewährt, bis die Verhältnisse gefestigt sind.

    Die Mietzinslimiten der Stadt Chur für Sozialhilfebeziehende sind wie folgt (gem. SRB 2024.33 vom 09.01.2024):

    Haushaltsgrössen

    Limite in Fr.
    (exkl. Nebenkosten)

    Junge Erwachsene (bis 25 Jahre) 489.--
    Eine Person 734.--
    Ehe-/Konkubinatspaare ohne Kinder / Elternteile mit Besuchsrecht 1'174.--
    Familien und Alleinerziehende mit 1 Kind 1'371.--
    Familien und Alleinerziehende mit 2 Kindern 1'566.--
    Grössere Einheiten nach Absprache, maximal 1'957.--

    Wie gehen Sie vor?
    In der Stadt Chur ist seit Januar 2004 der Regionale Sozialdienst Chur/Plessur/Imboden für Ihre Fragen zuständig. Melden Sie sich telefonisch für ein Erstgespräch beim Aufnahmeteam des Regionalen Sozialdienstes Chur/Plessur/Imboden und informieren Sie sich, welche Unterlagen Sie zu diesem Gespräch mitnehmen müssen.

    Kontakt: Regionaler Sozialdienst Chur/Plessur/Imboden, Grabenstrasse 8, 7000 Chur
    Telefon: 081 257 26 67


    Weitere Anlaufstellen:
    Beratung und Unterstützung bei Suchtproblemen:
    Sozialdienst für Suchtfragen, Grabenstrasse 8, 7000 Chur
    Telefon: 081 257 26 99
    Beratung und Unterstützung bei einer lang andauernden Krankheit oder Behinderung:
    Pro Infirmis, Engadinstrasse 2, 7000 Chur
    Telefon: 058 775 17 17
    Beratung und Unterstützung für ältere Menschen:
    Pro Senectute, Alexanderstrasse 2, 7000 Chur
    Telefon: 081 300 35 20

    Gesetzliche Grundlagen: SKOS-Richtlinien, Kantonale Gesetzgebung BR 546.100, BR 546.250, BR 546.260 und BR 546.270 sowie Reglement des Stadtrates betreffend Übertragung von Kompetenzen des Stadtrates auf die Sozialen Dienste.

    Kontakt

    Wirtschaftliche Sozialhilfe
    Kornplatz 6
    Postfach 840
    7001 Chur

    Tel. 081 254 45 82
    Kontaktformular

    Öffnungszeiten

    Telefon: Montag - Freitag 08.00 - 11.45 Uhr, 13.30 - 17.00 Uhr
    Schalter: Montag - Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr

    Personen

    Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt

    Zugehörige Objekte

    Name Download
    Name Beschreibung