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  • Pflanzenschutz

    Feuerbrand, was ist zu tun?

    Bei Verdacht auf Feuerbrand ist aufgrund der gesetzlichen Vorschriften sofort Meldung an die zuständige kantonale Stelle oder an die Feuerbrand-Meldestelle ihrer Gemeinde zu erstatten. Verdächtige Pflanzen dürfen nicht berührt werden (grosse Verschleppungsgefahr). Proben dürfen nur von dazu ausgebildeten Personen entnommen werden.

    Bei nachgewiesenem Feuerbrandbefall: nicht unnötig berühren, nicht selber roden! Die zuständigen amtlichen Stellen sind für eine fachgerechte Entsorgung (Verbrennung) besorgt. Rodungen von befallenen Pflanzen dürfen nur unter Aufsicht von ausgebildetem Personal durchgeführt werden.

    Bei Neupflanzungen bis auf Weiteres auf alle Feuerbrand-Wirtspflanzen verzichten. So kann sich die Gartenbesitzerin und der -besitzer in Zukunft Umtriebe und wahrscheinlich auch zusätzliche Kosten durch Feuerbrandbefall ersparen.

    Eingehende Informationen und die dazugehörigen Merkblätter finden Sie hier

    Meldestellen

    Kanton Graubünden
    Kantonale Zentralstelle für Pflanzenschutz
    LBBZ Plantahof
    7302 Landquart
    Tel. 081 307 45 64
    Mail gregor.canova@plantahof.gr.ch

    Stadt Chur
    Grün und Werkbetrieb
    Stadtgärtnerei
    Stadthaus, Masanserstrasse 2, 7002 Chur
    Tel. 081 254 47 65
    Fax 081 254 58 54
    Mail stadtgaertnerei@chur.ch

    Buchsbaumzünsler
    Der Buchsbaumzünsler (Glyphodes perspectalis), ein aus Ostasien eingeschleppter Schädling, hält auch in der Region Chur Einzug. In Basel, wo der Schädling in der Schweiz zum ersten Mal auftrat, hat der Buchsbaumzünsler bereits erhebliche Schäden angerichtet. Betroffen sind vor allem historische Anlagen mit grossen Buchsbaumbeständen.

    Der Kleinschmetterling, dessen Raupen sich von Buxus sempervirens ernähren, kennt in Europa keine natürlichen Feinde. Die Raupe hält sich im Inneren der Buchsbaumpflanzen auf und frisst Blätter sowie die Rinde der Pflanze, was diese zum Absterben bringt. Ein Befall ist, besonders in geschnittenen Hecken, nur schwer und oft zu spät erkennbar. Wer seinen Buchsbestand schützen will, sollte die Pflanzen regelmässig kontrollieren.

    Weitere Informationen können sie der, von der Stadt Basel zur Verfügung gestellten, Broschüre (Merkblatt Buchsbaumzünsler) entnehmen.

    Zugehörige Objekte