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Anmeldung / Zuzug
Sie sind neu nach Chur gezogen?
Herzlich willkommen in unserer schönen Stadt!
Neu in unsere Stadt zugezogene Personen haben sich innert 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich an den Schaltern der Einwohnerdienste der Stadt Chur zu melden.
Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Schweizerische Staatsangehörige (Niederlassung)
- Heimatschein
- gültige Identitätskarte / Reisepass
- Mietvertrag oder Wohnungsausweis mit amtlicher Wohnungsnummer (aWN)
Ausländische Staatsangehörige
- gültiger Reisepass (EG / EFTA auch Identitätskarte)
- EG / EFTA Gesuch A1
- Drittstaaten Gesuch B1
- Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung (EG / EFTA nur wenn vorhanden)
- Ausländerausweis sofern vorhanden
- Versicherungsnachweis einer Schweizerischen Krankenkasse
- Mietvertrag oder Wohnungsausweis mit amtlicher Wohnungsnummer (aWN)
Wochenaufenthalter
- Wohnsitzausweis (Heimatausweis) / Interimsausweis Ihrer Wohngemeinde
- gültige Identitätskarte / Reisepass
- Mietvertrag oder Wohnungsausweis mit amtlicher Wohnungsnummer (aWN)
Mit dem Online-Formular haben Sie die Möglichkeit die Anmeldung für Sie und eventuell weitere Familienmitglieder bereits provisorisch vorzunehmen. Somit können Ihre Daten vorerfasst und Ihre zeitliche Präsenz am Schalter verkürzt werden.
Informationsunterlagen liegen im Warteraum der Einwohnerdienste auf. Zur Förderung der Integration ausländischer Personen sind Broschüren in 19 verschiedenen Sprachen aufgelegt.
Weitere Informationen für Neuzuziehende finden Sie unter der Webseite www.hallo.gr.ch
Öffnungszeiten
Montag 08.30 - 17.00 Uhr (durchgehend geöffnet)
Dienstag / Donnerstag 08.30 - 11.30 Uhr / nachmittags geschlossen
Mittwoch / Freitag 08.30 - 11.30 Uhr / 14.00 - 16.30 Uhr
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 081 254 41 56 | Kontaktformular |
Name | Download |
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Name | Beschreibung |
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Frage |
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Die Information dazu finden Sie unter der Rubrik Dienstleistungen Anmeldung |
Die Geburtsmitteilung wird durch das Zivilstandsamt den Einwohnerdiensten gemeldet. Die Aufenthalts- bewilligung für das Kind wird von den Einwohnerdiensten beim Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden beantragt. |
Ganz einfach. Nutzen Sie eine der unten aufgeführten Möglichkeiten:
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