Inhalt
Verfügungen von Todes wegen
Personen mit melderechtlichem Wohnsitz in der Stadt Chur können Verfügungen von Todes wegen (z.B. Testamente, letztwillige Verfügungen, Erbverträge, Ehe- und Erbverträge, Erbverzichtsverträge etc.) bei den Einwohnerdiensten amtlich deponieren.
Entgegennahme/Registrierung Terminvereinbarung erforderlich: Telefon 081 254 41 56
Bei der Hinterlegung, dem Austausch oder Rückzug ist folgendes zu beachten:
- Die Dokumente müssen persönlich eingereicht, resp. abgeholt werden.
- Notarinnen und Notare haben die Möglichkeit, Hinterlegungsverträge persönlich oder per Post (eingeschrieben) einzureichen.
- Die Dokumente werden nur dem/der Erblasser/in, resp. den Erblassern persönlich ausgehändigt. Ein amtlicher Ausweis mit Foto ist erforderlich.
- Die Verwaltung stellt einen Empfangsschein aus.
Austausch oder Rückzug
Gegen Vorweisen eines amtlichen Ausweises und des Empfangsscheins kann der/die Erblasser/in oder Erblassende das Dokument jederzeit zur Änderung, Ergänzung oder Vernichtung aus dem Depot nehmen. Bei Hinterlegungsverträgen mit mehreren Erblassenden müssen alle Vertragspartner anwesend sein oder ihre Zustimmung mittels Vollmacht bekunden. Das Auflösen des Depots infolge Rückzugs durch eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter erfordert ebenfalls eine schriftliche Vollmacht.
Gebühren
Für Entgegennahme und Registrierung wird eine einmalige Gebühr von Fr. 80.00 erhoben.
Der nachträgliche Austausch ist kostenpflichtig und wird mit Fr. 40.00 in Rechnung gestellt.
Das Einlegen von Ergänzungen/Nachträgen oder das Auflösen des Depots ist kostenlos.
Eröffnung und Ausstellen des Erbenscheins
Die Einwohnerdienste der Stadt Chur sind für die amtliche Deponierung von Hinterlegungsverträgen zuständig. Im Todesfall erfolgt die Eröffnung von Amtes wegen, d.h. Verfügungen von Todes wegen werden zur Eröffnung an das dafür zuständige Regionalgericht Plessur, Theaterweg 1, Postfach 36, 7001 Chur (Telefon 081 257 59 00) weitergeleitet.
Wegzug aus der Stadt Chur
Bei Wegzug aus der Stadt entfällt die Zuständigkeit für die amtliche Aufbewahrung. Im Depot hinterlegte Verfügungen von Todes wegen sind bei den Einwohnerdiensten abzuholen und bei der zuständigen Behörde am neuen Wohnsitz zu deponieren.
Für nähere Informationen bezüglich der Erstellung dieser Verträge wenden Sie sich bitte an eine Notarin oder einen Notar.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerdienste | 081 254 41 56 | Kontaktformular |