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  • Tiefsammelsystem und Container für Hauskehricht

    Bei Mehrfamilienhäusern oder zusammengehörenden Gebäudegruppen schreibt die Stadt Chur auf öffentlichem und privatem Grund Tiefsammelsysteme vor. Der Werkbetrieb bestimmt den Standort dieser Sammelstellen. Die Tiefsammelsysteme werden von der Stadt finanziert, eingebaut und unterhalten.

    Container für Gewerbekehricht bedürfen einer Bewilligung, diese können Sie beim Werkbetrieb beantragen. Für Hauskehrichtcontainer werden nur in dringenden Ausnahmefällen Bewilligungen erteilt. Wenn Sie einen Container besitzen, sind Sie verantwortlich für Lagerung, Unterhalt und Reinigung desselben. Die Container müssen den Normen entsprechen ( B1300mm, T850mm, H1250mm) und in gutem Zustand sein, so dass Räder und Bremsen funktionieren. Nur so können diese mit der vorhandenen Verladeeinrichtungen der Kehrichtfahrzeuge entleert werden. Stellen Sie Container nur mit geschlossenem Deckel und dem entsprechenden Gebührenträger (Plombe) zur Abfuhr bereit. Die Abholtage finden Sie im Abfuhrplan.

    Informationen zu Planung und Bau von Tiefsammelsystemen finden Sie hier.

    Im Stadtplan sind alle Quartier- und Hauskehrichtsammelstellen ersichtlich: GIS-Stadtplan Chur