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Werkbeitrag für Kulturschaffende
Die Stadt Chur schreibt jährlich einen Werkbeitrag für Kulturschaffende aus. Der mit Fr. 10'000 dotierte Beitrag kann, abhängig von Anzahl und Qualität der Eingaben, einer einzelnen Person oder auch mehreren Projekten zugesprochen werden. Ziel des städtischen Werkbeitrags ist die finanzielle Unterstützung von Kulturschaffenden, die an der inhaltlichen Entwicklung von kulturellen Projekten oder Werken arbeiten.
Bewerben können sich professionelle Kulturschaffende mit einem Bezug zur Stadt Chur – sei es durch Wohnsitz, Bürgerrecht oder durch einen mehrjährigen Aufenthalt. Das Dossier mit Motivationsschreiben, Lebenslauf bzw. Kurzbiografie, Werkdokumentation und Projektbeschrieb ist bis spätestens 19. Mai 2025 bei der Kulturfachstelle der Stadt Chur, Poststrasse 37, 7000 Chur oder per E-Mail (PDF, max. 5MB) an helena.mettler@chur.ch einzureichen. Die städtische Kulturkommission entscheidet über die Vergabe des Werkbeitrags. Der Entscheid wird im Juni 2025 bekannt geben.