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  • Zusatzleistungen zu AHV/IV/EL

    In bestimmten Fällen erhalten Bezügerinnen und Bezüger von kantonalen Ergänzungsleistungen noch Zusatzleistungen der Stadt Chur. Diese werden aufgrund der kantonalen Verfügung der Ergänzungsleistung berechnet. Eine zusätzliche Anmeldung für den Bezug von städtischen Zusatzleistungen ist nicht nötig.

    Zugehörige Objekte