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Unterstützung aus Sozialfonds
Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Chur, die keinen Anspruch auf Sozialhilfe geltend machen können, können einen Beitrag aus dem Sozialfonds der Stadt beantragen.
Ebenso sind Familien mit Kindern mit zivilrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in Chur anspruchsberechtigt, sofern die Zuständigkeit für die Ausrichtung von Sozialhilfe nicht bei der Stadt liegt. Das ist z. B. bei Schutzsuchenden mit dem Status S aus der Ukraine der Fall.
Reglement über den städtischen Sozialfonds: Churer Rechtsbuch
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