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Stadtpolizei
„Wir engagieren uns für ein sicheres und lebenswertes Chur“
Sicherheit gehört zu den wichtigsten Voraussetzungen für eine gute Lebensqualität. Die Menschen in Chur dürfen sich sicher und wohl fühlen. Zum grössten Teil liegt dies an den Einwohnerinnen und Einwohner selbst, zum andern aber auch an ihrer Stadtpolizei.
Deshalb ist es zentrales Anliegen der Stadtpolizei, rund um die Uhr mit ihren ca. 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Schutz und die Sicherheit der Churer Bevölkerung zu sorgen. Nebst vielen Präventionsaufgaben, Polizeipräsenz in den Quartieren und sofortiger Einsatzbereitschaft ist der Einbezug der Bevölkerung mit einer transparenten Kommunikation äusserst wichtig. Das gibt die Basis für das gegenseitige Vertrauen zwischen den rund 38‘000 Einwohnenden und der Stadtpolizei. Auch wenn bei den Bevölkerungsumfragen der letzten Jahre eine erfreulich hohe Zufriedenheit für die polizeiliche Arbeit resultierte, will das Korps der Stadtpolizei dieses Vertrauen mit den damit verbundenen Erwartungen bestätigen und weiter ausbauen.
Bei den jährlich über 3'000 Einsätzen wird die polizeiliche Arbeit an ihrer Professionalität und an ihrer Verhältnismässigkeit gemessen.
Als Mitglied des Ostschweizer Polizeikonkordates arbeitet die Stadtpolizei Chur im Bereich der Ausbildung und bei ordentlichen Einsätzen eng mit den anderen Polizeikorps zusammen.
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08.00 - 17.00 Uhr
Ausserhalb der Öffnungszeiten erteilen wir keine telefonischen Auskünfte über Fundgegenstände wie z.B. Schlüssel, Schirme, Handschuhe, Mützen etc.
Für weitere Auskünfte und Dienstleistungen sowie dringende Fälle bedienen wir Sie auch ausserhalb der Öffnungszeiten am Schalter, Kornplatz 10, 7001 Chur.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Download |
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Name | Beschreibung |
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Frage |
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Ja. Es darf höchstens im Schritttempo gefahren werden. Die Fussgänger haben Vortritt. |
Nein, Fahrzeuge dürfen grundsätzlich nur zwecks Güterumschlag abgestellt werden. |
Nein, auch hier gilt der Grundsatz, dass die Parkgebühr unverzüglich nach der Belegung der Parkfläche zu entrichten ist. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, immer Kleingeld im Auto oder im Portemonnaie dabei zu haben. |
Die Rechnung für nächtliches Dauerparkieren wird halbjährlich im Voraus gestellt. |
Ja, anderslautende Vorschriften gehen dieser Bewilligung vor (z.B. Gebührenpflicht tagsüber, signalisierte Höchstparkzeiten etc.). |
Bankverbindung für Auslandüberweisung Zu beachten: Normale Auslandüberweisung, KEINE EU-Standardüberweisung. |
Ja, wer sein Fahrzeug nachts regelmässig auf öffentlichem Grund parkiert, muss eine monatliche Gebühr von Fr. 50.-- bezahlen. Die Bewilligung kann am Schalter der Stadtpolizei beantragt werden. |
Grundsätzlich hat die entsprechende Höchstparkzeit einer Parkfläche Gültigkeit. In Ausnahmefällen, wo zwingend ein Fahrzeug und unbeschränktes Parkieren nötig ist, werden Parkkarten abgegeben (z.B. Servicewagen oder Fahrzeug mit eingerichteter Werkstatt). Die Dauer richtet sich nach dem Bedarf. Die Karte ist am Schalter zu beantragen. Die Gebühr beträgt Fr. 16.-- pro Tag bzw. Fr. 8.-- pro Halbtag und ist direkt zu bezahlen. |
Ja, die Parkgebühr ist immer unverzüglich nach der Belegung des Parkfeldes zu entrichten. |
Diese Tatsache allein ist nicht ausschlaggebend. Das regelmässige Parkieren auf öffentlichem Grund ist die Besonderheit, welche zur Bewilligungspflicht führt. Hingegen nicht von Bedeutung ist der Umstand, ob ein Fahrzeughalter allenfalls über eine private Parkfläche verfügt, aber diese nicht immer beansprucht. |
Kann der Nachweis erbracht werden, dass ein Fahrzeug während mindestens einem Monat nicht mehr auf öffentlichem Grund parkiert wurde, so werden bereits entrichtete Gebühren auf Gesuch hin zurückerstattet. Dabei fallen nur ganze Monate in Betracht. |
Seit dem 1. November 2016 können Fahrrad- sowie Mofadiebstähle via Suisse-ePolice online gemeldet werden. Dazu benötigt man u.a. folgende notwendige Angaben:
Wenn Angaben zur Täterschaft vorliegen, hat zwingend eine Anzeige auf einem kantonalen Polizeiposten zu erfolgen. Kurzanleitung zur Online-Diebstahlmeldung:
Öffnungszeiten Schalter: MO – FR von 08.00 bis 17.00 Uhr |
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Nein, solche Vorkommnisse gelten nicht als Rechtfertigungsgrund. In solchen Fällen, wo die Parkdauer nicht zum vorne herein klar ist, sollten Fahrzeuge in den Parkhäusern abgestellt werden. Dort kann auch für längere Zeit parkiert werden. |
Bis der Nachweis erbracht wird, dass man nicht mehr gebührenpflichtig ist. |
Aufgrund von Stichproben stellt die Stadtpolizei fest, wer regelmässig das Fahrzeug nachts auf öffentlichem Grund parkiert und somit gebührenpflichtig ist. Regelmässig ist ein nächtliches Parkieren nicht nur, wenn jede Nacht, sondern wenn immer wieder in der Nacht auf öffentlichem Grund parkiert wird. |
Das Befahren der Fussgängerzone ist immer und nur für den Güterumschlag erlaubt. Für diesen Zweck sind die Zeiten Montag bis Freitag von 06.30 - 11.30 Uhr und am Samstag von 06.30 - 09.00 Uhr frei. |