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Grabenanzeige öffentlicher Grund
Die Grabenauffüllung muss vor dem Belagseinbau zur Abnahme dem Leiter betrieblicher Unterhalt, Grün und Werkbetrieb, Werkbetrieb, der Stadt Chur gemeldet werden.
Die Grabanzeige mit Situationsplan 1:2000 ist 8 Tage vor Baubeginn an die Stadtpolizei Chur, Abteilung Verkehrstechnik und Logistik, Kornplatz 10, 7000 Chur, zu richten.
stapo.verkehrstechnik@chur.ch