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Fahrbewilligungen
Das Befahren von Waldwegen mit Motorfahrzeugen ist nur ausnahmsweise und mit einer Bewilligung gegen Gebühr gestattet.
Fahrten von Grundeigentümern, Pächtern und Mietern für die Zufahrt zu ihren Liegenschaften, Lieferanten, Hüttenwirten sind bewilligungs- und/oder auch gebührenpflichtig. Gleiches gilt für Fahrten von Hirtenbesuchern, Hüttenbesuchern etc.
Gebühren | ||
Tagesbewilligung | CHF | 10.00 |
Monatsbewilligung | CHF | 50.00 |
Jahresbewilligung | CHF | 100.00 |
Das Gesuch für die Bewilligungen für das Befahren der Waldwege ist per E-Mail zu stellen (wua@chur.ch) oder im Sekretariat der Abteilung Wald und Alpen während den Bürozeiten (07.30 - 12.00 Uhr) erhältlich.
Sonderbewilligung für Raupenfahrzeuge
Für das Befahren von Wald- und Alpwegen auf Territorium der Stadt Chur sind Fahrten mit Raupenfahrzeugen bewilligungspflichtig. Dazu muss ein Antrag an die Abteilung Wald und Alpen gestellt werden. Das Formular ist unter Dokumente abrufbar und kann unterschrieben an wua@chur.ch oder direkt im Sekretariat der Abteilung eingereicht werden. Die Bewilligung wird auf unbestimmte Zeit erteilt und gilt nur zusammen mit einer ordentlichen Fahrbewilligung. Bei Missachtung der Auflagen wird diese per sofort entzogen.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Sonderfahrbewilligung Gesuch an Stadt ab 1.1.25 (PDF, 127.5 kB) | Download | 0 | Sonderfahrbewilligung Gesuch an Stadt ab 1.1.25 |
Name | Telefon | Kontakt |
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Wald und Alpen | 081 254 46 42 | Kontaktformular |
Name | Telefon | Kontakt |
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Grün und Werkbetrieb | 081 254 47 46 | Kontaktformular |