Inhalt
Projektbeiträge & Defizitgarantien
Gesuchseingabe
Vollständige Gesuche sind in elektronischer Form an kulturfachstelle@chur.ch zu richten. Gesuche auf dem Postweg bitte nicht binden oder heften und ohne Klarsichtmappen verschicken.
Ein vollständiges Gesuch soll folgende Angaben enthalten:
- Name der Gesuchstellenden mit Adresse, Telefonnummer und E-Mail
- Projektbeschrieb
- Zeitplan
- Ort und Datum der Durchführung des Projektes
- Kurzbiographien und Angaben zu den am Projekt beteiligten Personen (inkl. Angaben des Geburts- und/oder Wohnortes)
- Aufzeigen des Bezugs zur Stadt Chur
- Detailliertes Budget und Finanzierungsplan mit Angaben aller geplanten Ausgaben und Einnahmen des Projektes inklusive ausgewiesener Eigenleistungen und Beteiligung von öffentlichen oder privaten Institutionen
- Konzept über geplante Werbung/Öffentlichkeitsarbeit
- kurze Dokumentation früherer Produktionen
- Pressespiegel
Ist die Eingabe unvollständig, werden die erforderlichen Unterlagen nachgefordert. Erhält die Kulturfachstelle die zusätzlichen Dokumente nicht innerhalb der Frist, wird das Gesuch nicht behandelt.
Keine Beiträge werden ausgerichtet an:
- Projekte ohne Bezug zur Stadt Chur
- Benefiz- und Gratisveranstaltungen
- Laienproduktionen
- Ausstellungen und Ausstellungskataloge (die Stadt Chur stellt für Ausstellungen professionellen Kulturschaffenden die Stadtgalerie unentgeltlich zur Verfügung)
- Transport- und Reisekosten (Bsp. Tourneen)
- Abschlussarbeiten und Arbeiten im Rahmen der Ausbildung
- Veranstaltungen mit hohem Eigenwirtschaftlichkeitsgrad (Musical, Kabarett)
- Kulturelle Rahmenprogramme (die Veranstaltung muss Hauptzweck des Projektes sein).
- Beiträge an den Lebensunterhalt von Kulturschaffenden
- Auswärtige Veranstaltungen
- Bereits laufende Projekte
- Neuauflage von Publikationen
- Beiträge an Aufführungen, welche im Rahmen des Programms von bereits subventionierten Kulturhäusern stattfinden
Eingabefristen
Gesuche um Beiträge bis Fr. 4'000. — sind an keine Eingabetermine gebunden, müssen allerdings mindestens sechs Wochen vor Realisierung des Projekts eingereicht werden. Diese Gesuche werden von der Kulturfachstelle geprüft. Ein Entscheid liegt den Gesuchstellenden in der Regel innert sechs Wochen nach Eingang des Gesuchs vor.
Gesuche um Beiträge bis Fr. 8'000.— sind an keine Eingabetermine gebunden, müssen allerdings mindestens zehn Wochen vor Realisierung des Projekts eingereicht werden. Der Entscheid obliegt dem/der zuständigen Vorsteher/in des Departementes und liegt den Gesuchstellenden in der Regel innert acht Wochen nach Eingang des Gesuchs vor.
Gesuche um Beiträge von mehr als Fr. 8'000.— sind an keine Eingabetermine gebunden, müssen allerdings mindestens sechs Monate vor Realisierung des Projekts eingereicht werden. Diese Gesuche werden der Kulturkommission zur Beurteilung vorgelegt und mit einer Empfehlung an den Stadtrat zum definitiven Entscheid weitergeleitet. Ein Entscheid liegt den Gesuchstellenden in der Regel innert vier Monaten nach Eingang des Gesuchs vor.
Gesuche um Beiträge von mehr als Fr. 20'000.— müssen bis spätestens Ende Mai des Vorjahres eingereicht werden.
Eine spezielle Eingabefrist gilt für Theaterproduktionsgesuche. Diese Gesuche werden an einer speziellen Sitzung der Kulturkommission behandelt. Die Eingabefrist ist jeweils der 15. Januar. Die inhaltlichen Richtlinien zur Förderung von professionellen Theaterproduktionen bilden die Grundlage für das professionelle Theaterschaffen in Chur.
Beurteilungskriterien
- Professionalität (Ausbildung, Erfahrung, künstlerische Anerkennung)
- Bezug zur Stadt Chur
- Originalität des Projektes
- Kosten- und Eigenfinanzierungssituation
- Resonanz (Publikum, Fachkreise)
- Relevanz
Kulturkommission
Die Kulturkommission ist ein vom Gemeinderat gewähltes Gremium, dem sieben Fachleute aus den Bereichen Wirtschaft und Kultur angehören. Die Mitglieder werden für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Die Kulturkommission berät den Stadtrat in allen Fragen der Kulturförderung und beurteilt Gesuche um Gewährung einmaliger oder wiederkehrender Beiträge. Dazu stellt sie Antrag an den Stadtrat. Die Kulturkommission unterbreitet dem Stadtrat Vorschläge zur Verleihung eines Kulturpreises (mindestens alle drei Jahre) und zur Vergabe von jährlichen Anerkennungs- und Förderpreise.
Mitglieder der Kulturkommission: https://www.chur.ch/verwaltungskommissionen/7373
Weitere Hinweise
- In Chur stattfindende Veranstaltungen sind zwingend auf dem Kulturportal www.chur-kultur.ch einzutragen.
- Die Unterstützung der Stadt Chur muss in den Werbemitteln erwähnt werden. Logodownload mittels Formular. https://www.chur.ch/stadtlogo/315355
- Die finanzielle Unterstützung der Stadt Chur wird nur gewährt, wenn das Projekt gemäss Angaben des Gesuches durchgeführt wurde.
- Mit der Eingabe an die Kulturfachstelle der Stadt Chur empfiehlt sich ein gleiches Gesuch bei der Kulturförderung Graubünden, sowie bei privaten Kulturförderungsstellen oder möglichen Sponsoren einzureichen.
Das perfekte Gesuch
Gemeinsam mit dem Bundesamt für Kultur und dem Migros-Kulturprozent hat SwissFoundations eine Anleitung zur Erstellung von Fördergesuchen entwickelt. Das „perfekte Gesuch“ finden sie hier.
nützliche Links
- Kulturförderung.ch
- kantonales Stiftungsverzeichnis
- eidgenössisches Stiftungsverzeichnis
- Pro Helvetia
- Migros Kulturprozent
Crowdfunding
Kontakt
Zugehörige Objekte
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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771 | Kulturförderungsgesetz der Stadt Chur | 1. Januar 2003 |
772 | Verordnung zum Kulturförderungsgesetz der Stadt Chur | 1. Januar 2003 |
Name | Download |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Departement Bildung Gesellschaft Kultur | Kontaktformular |
Name | Telefon | Kontakt |
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Kulturfachstelle | 081 254 44 10 | Kontaktformular |
Name | Telefon | Kontakt |
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Kulturkommission 2021 - 2024 |