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  • Abmeldung / Wegzug (Firmen / Betriebe)

    Wegzug oder Betriebsauflösung
    Sie beabsichtigen mit Ihrem Betrieb in eine andere Gemeinde zu ziehen?
    Sie haben vor Ihren Betrieb aufzulösen?

    Meldevorschriften und Fristen
    Wer mit seinem Betrieb von Chur wegzieht oder diesen aufgibt, hat dies innert 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden.

    Gebühren
    keine

    Aktionen

    Zugehörige Objekte

    Bemerkung

    Ergänzen Sie die Felder des nachfolgenden Online-Formulars möglichst lückenlos. Bitte beachten Sie, dass die mit einem Stern * gekennzeichneten Felder obligatorisch zu erfassen sind.

    Unterlagen

    Rücksendung Ihrer „Geschäftsniederlassungs-Bescheinigung“.

    Verfahren

    Nach Erhalt der Wegzugs-, resp. Geschäftsauflösungs-Meldung wird der Eintrag aus dem Betriebsregister der Stadt Chur entfernt.

    Online-Formular

    Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.