Inhalt
Abmeldung / Wegzug (Firmen / Betriebe)
Sie beabsichtigen mit Ihrem Betrieb in eine andere Gemeinde zu ziehen?
Sie haben vor Ihren Betrieb aufzulösen?
Meldevorschriften und Fristen
Wer mit seinem Betrieb von Chur wegzieht oder diesen aufgibt, hat dies innert 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden.
Gebühren
keine
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerdienste | 081 254 41 56 | Kontaktformular |
Name | Verantwortlich | Telefon |
---|
Bemerkung
Unterlagen
Verfahren
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.