Inhalt
Änderungen / Mutationen (Firmen / Betriebe)
Sie haben vor den „Namen-" und/oder die „Rechtsform“ ihres Betriebes zu ändern?
Umzug eines Betriebes
Sie planen mit Ihrem Betrieb innerhalb der Gemeinde einen Domizilwechsel vorzunehmen?
Meldevorschriften und Fristen
Wer innerhalb von Chur mit seinem Betrieb einen Domizilwechsel vornimmt oder den Namen seiner Firma ändert, hat dies innert 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden.
Die Meldung beinhaltet nebst der Adresse auch Angaben zu den Räumlichkeiten, welche für die Führung des Betriebes benötigt werden.
Gebühren
keine
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerdienste | 081 254 41 56 | Kontaktformular |
Name | Verantwortlich | Telefon |
---|
Bemerkung
Unterlagen
Inhaber einer Einzel- oder Kollektivfirma, deren Wohnsitz nicht am Ort Ihres Gewerbes ist, haben bei den Einwohnerdiensten der Stadt Chur eine aktuelle Wohnsitzbestätigung zu hinterlegen. Diese Bestätigung ist bei der „Wohngemeinde“ anzufordern.
Verfahren
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.