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Inhalt

  • Anmeldung / Zuzug (Firmen / Betriebe, mit Auswahl Rechtsform)

    Anmeldung Betriebe: Sie ziehen mit Ihrem Betrieb nach Chur oder Sie eröffnen in Chur einen Betrieb (Neugründung)?

    Meldevorschriften und Fristen
    Wer in Chur einen Betrieb gründet oder mit seiner Firma zuzieht hat dies innert 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden.

    Nebst den üblichen Adressangaben beinhaltet die Meldung zudem Angaben zu den Räumlichkeiten (Stockwerk/Etage), in welcher der Betrieb untergebracht ist.

    Logisnehmer
    Untermieter in Geschäftsräumlichkeiten sind ebenfalls meldepflichtig und sind innert derselben Frist den Einwohnerdiensten zu melden.

    Gebühren
    Für die Registrierung wird eine einmalige Gebühr von Fr. 30.00 erhoben.

    Zahlungsart
    Gegen Rechnung oder Online (MasterCard, VISA oder Post Card)

    Aktionen

    Zugehörige Objekte

    Preis

    CHF 30.00

    Bemerkung

    Ergänzen Sie die Felder des nachfolgenden Online-Formulars möglichst lückenlos. Bitte beachten Sie, dass die mit einem Stern * gekennzeichneten Felder obligatorisch zu erfassen sind.

    Unterlagen

    Inhaber einer Einzelfirma, deren Wohnsitz nicht am Ort Ihres Gewerbes ist, haben bei den Einwohnerdiensten der Stadt Chur eine aktuelle Wohnsitzbestätigung zu hinterlegen.
    Diese Bestätigung ist bei der „Wohngemeinde“ anzufordern.

    Verfahren

    Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie die Geschäftsniederlassungs-Bescheinigung per Post zugestellt.

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    Online-Formular

    Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.