Inhalt
Anmeldung / Zuzug (Firmen / Betriebe, mit Auswahl Rechtsform)
Meldevorschriften und Fristen
Wer in Chur einen Betrieb gründet oder mit seiner Firma zuzieht hat dies innert 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden.
Nebst den üblichen Adressangaben beinhaltet die Meldung zudem Angaben zu den Räumlichkeiten (Stockwerk/Etage), in welcher der Betrieb untergebracht ist.
Logisnehmer
Untermieter in Geschäftsräumlichkeiten sind ebenfalls meldepflichtig und sind innert derselben Frist den Einwohnerdiensten zu melden.
Gebühren
Für die Registrierung wird eine einmalige Gebühr von Fr. 30.00 erhoben.
Zahlungsart
Gegen Rechnung oder Online (MasterCard, VISA oder Post Card)
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 081 254 41 56 | Kontaktformular |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Preis
CHF 30.00Bemerkung
Unterlagen
Inhaber einer Einzelfirma, deren Wohnsitz nicht am Ort Ihres Gewerbes ist, haben bei den Einwohnerdiensten der Stadt Chur eine aktuelle Wohnsitzbestätigung zu hinterlegen.
Diese Bestätigung ist bei der „Wohngemeinde“ anzufordern.
Verfahren
Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie die Geschäftsniederlassungs-Bescheinigung per Post zugestellt.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.